Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

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Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
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1. Parteien:

Zwischen der Firma [Arbeitgeber] (im Folgenden als „Verleiher“ bezeichnet) und [Leiharbeitnehmer] (im Folgenden als „Leiharbeiter“ bezeichnet) wird der vorliegende Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.

2. Gegenstand des Vertrags:

Der Verleiher verpflichtet sich, dem Leiharbeiter gegen eine Vergütung gemäß den festgelegten Konditionen in diesem Vertrag, vorübergehend und auf Zeit, an Dritte zu überlassen.

3. Dauer der Überlassung:

Die Überlassung des Leiharbeitnehmers erfolgt für einen festgelegten Zeitraum von [Anzahl der Wochen/Monate/Jahre].

4. Vergütung:

Der Verleiher zahlt dem Leiharbeiter eine Vergütung in Höhe von [Betrag] [monatlich/wöchentlich/täglich], welche wie folgt gezahlt wird: [Beschreibung der Zahlungsmodalitäten].

5. Arbeitszeit:

Die wöchentliche Arbeitszeit des Leiharbeitnehmers beträgt [Anzahl der Stunden]. Überstunden oder Mehrarbeit können nach Absprache und Zustimmung erfolgen.

6. Urlaubsanspruch:

Der Leiharbeitnehmer hat einen Anspruch auf [Anzahl der Tage/Urlaubstage] Urlaub pro Jahr, welcher in Absprache mit dem Verleiher genommen werden kann.

7. Arbeitsort:

Der Leiharbeitnehmer arbeitet an verschiedenen Einsatzorten, die im Einvernehmen mit dem Verleiher festgelegt werden. Der Verleiher informiert den Leiharbeiter rechtzeitig über den jeweiligen Einsatzort.

8. Verschwiegenheitspflicht:

Der Leiharbeitnehmer verpflichtet sich, über alle geschäftlichen Angelegenheiten des Verleihers und der Einsatzunternehmen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

9. Datenschutz:

Der Verleiher und der Leiharbeitnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen und zur Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten während der Dauer des Vertragsverhältnisses.

10. Kündigung:

Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von [Anzahl der Wochen/Monate] ordentlich gekündigt werden. Bei einer außerordentlichen Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Schlussbestimmungen:

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt.

Der vorliegende Arbeitnehmerüberlassungsvertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Unterschriften:

Verleiher: ________________________

Leiharbeiter: ________________________

Datum: ________________________



Wie Schreibt man einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag

1. Einleitung

Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verleiher (dem Unternehmen, das Arbeitnehmer zur Verfügung stellt) und einem Entleiher (dem Unternehmen, das die Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum einsetzen möchte). In diesem Vertrag werden die Bedingungen für die Überlassung der Arbeitnehmer festgelegt.

2. Vorvertragliche Schritte

Bevor der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erstellt wird, sollten beide Parteien verschiedene Schritte unternehmen:

  • 1. Der Verleiher führt eine Bedarfsanalyse durch, um sicherzustellen, dass er über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt.
  • 2. Der Entleiher überprüft den Ruf und die Zuverlässigkeit des Verleihers.
  • 3. Beide Parteien führen Vertragsverhandlungen, um die Details der Arbeitnehmerüberlassung festzulegen.

3. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erstellen

Nach Abschluss der vorvertraglichen Schritte können Sie den eigentlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erstellen. Der Vertrag sollte folgende Bestandteile enthalten:

3.1 Parteien

Der Vertrag sollte deutlich angeben, wer der Verleiher (mit vollständiger Firmenadresse) und wer der Entleiher (mit vollständiger Firmenadresse) ist.

3.2 Vertragsdauer

Der Zeitraum, für den die Arbeitnehmer überlassen werden, sollte im Vertrag festgelegt werden. Dies kann ein festgelegtes Start- und Enddatum sein oder ein Zeitrahmen (z. B. „für die Dauer eines bestimmten Projekts“).

3.3 Überlassene Arbeitnehmer

Der Vertrag sollte eine genaue Auflistung der Arbeitnehmer enthalten, die überlassen werden sollen. Aufgelistet sollten jeweils der Name des Arbeitnehmers, dessen Beschäftigungsart (Vollzeit, Teilzeit) und eine Kurzbeschreibung der Aufgaben, die der Arbeitnehmer ausführen soll.

3.4 Vergütung

Die Vergütung für die überlassenen Arbeitnehmer sollte im Vertrag festgelegt werden. Dies kann eine pauschale Gebühr pro Arbeitnehmer sein oder ein Stundensatz, der je nach Qualifikation oder Erfahrung variiert.

3.5 Vertragsbeendigung

Die Bedingungen für die Beendigung des Vertrags sollten im Vertrag festgelegt werden. Dies kann eine Kündigungsfrist sein oder die Möglichkeit, den Vertrag bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vertragsbedingungen sofort zu beenden.

3.6 Rechte und Pflichten beider Parteien

Der Vertrag sollte die Rechte und Pflichten sowohl des Verleihers als auch des Entleihers genau festlegen. Beispiele für die Rechte und Pflichten des Verleihers könnten sein: die Verpflichtung, qualifiziertes Personal bereitzustellen, die Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung der Arbeitnehmer, die Verpflichtung zur Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen usw. Beispiele für die Rechte und Pflichten des Entleihers könnten sein: die Verpflichtung, die Arbeitnehmer gemäß den vereinbarten Aufgaben einzusetzen, die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Verleiher, die Verpflichtung zur Einhaltung aller Arbeitsgesetze und Sicherheitsbestimmungen usw.

3.7 Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Vertrag sollte auch eine Klausel zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz enthalten. Dadurch werden beide Parteien dazu verpflichtet, vertrauliche Informationen des anderen zu schützen und keine persönlichen Daten der Arbeitnehmer ohne Zustimmung offenzulegen.

4. Abschluss des Vertrags

Nachdem der Vertrag erstellt wurde, sollten beide Parteien ihn gründlich prüfen und bei Bedarf anpassen. Sobald beide Parteien mit dem Vertrag einverstanden sind, können sie ihn unterschreiben und eine Kopie für ihre Unterlagen behalten.

5. Überwachung und Bewertung

Während der Laufzeit des Vertrags sollten beide Parteien die Leistung der überlassenen Arbeitnehmer überwachen und regelmäßig evaluiere. Eventuelle Probleme oder Verstöße sollten so früh wie möglich angesprochen und gelöst werden.

Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Leitfaden einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Aspekte eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags bietet. Es wird empfohlen, professionellen rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass der Vertrag den spezifischen Bedürfnissen und Anforderungen beider Parteien entspricht.


1. Was ist ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verleiher (Zeitarbeitsunternehmen) und einem Entleiher (Unternehmen), der regelt, dass der Verleiher Angestellte an den Entleiher überlässt, um dort vorübergehend tätig zu werden.

2. Welche Parteien sind an einem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beteiligt?

Die Parteien sind der Verleiher, das Zeitarbeitsunternehmen, und der Entleiher, das Unternehmen, das befristet Personal benötigt.

3. Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es beim Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zu beachten?

Beim Arbeitnehmerüberlassungsvertrag müssen die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beachtet werden. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Höchstdauer der Überlassung und den Gleichstellungsgrundsatz.

4. Welche Informationen müssen im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthalten sein?

  • Name und Anschrift der Parteien
  • Vertragsbeginn und -dauer
  • Anzahl der überlassenen Mitarbeiter
  • Arbeitsort und -zeit
  • Vergütungsvereinbarungen
  • Haftungsregelungen
  • Beendigungsbedingungen

5. Ist eine Schriftform für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag erforderlich?

Ja, der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, um rechtsgültig zu sein. Es empfiehlt sich, ihn vor Unterzeichnung von beiden Parteien prüfen zu lassen.

6. Welche Klauseln können im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag enthalten sein?

  • Konkurrenzverbot: Der Entleiher verpflichtet sich, keine Mitarbeiter des Verleihers abzuwerben.
  • Geheimhaltungsklausel: Der Entleiher verpflichtet sich, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln.
  • Vertragsstrafenklausel: Es wird eine Strafe vereinbart, falls eine Partei gegen Vertragsbestimmungen verstößt.

7. Wie lange darf ein Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung beim Entleiher tätig sein?

Nach dem AÜG darf ein Arbeitnehmer maximal 18 Monate beim Entleiher tätig sein. Danach muss eine Unterbrechung (Equal Pay-Phase) erfolgen, in der der Arbeitnehmer mit den vergleichbaren Arbeitnehmern des Entleihers gleichgestellt wird.

8. Welche Pflichten hat der Verleiher im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags?

Der Verleiher ist verpflichtet, qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen, die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten und die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Er ist auch für die Gewährung von Equal Pay und Equal Treatment verantwortlich.

9. Was ist Equal Pay und Equal Treatment im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags?

Equal Pay bedeutet, dass der entliehene Arbeitnehmer das gleiche Entgelt wie ein vergleichbarer Mitarbeiter des Entleihers erhalten muss. Equal Treatment bedeutet, dass der entliehene Arbeitnehmer die gleichen Arbeitsbedingungen wie ein vergleichbarer Mitarbeiter des Entleihers haben muss.

10. Welche Kündigungsfristen gelten im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag?

Die Kündigungsfristen sollten im Vertrag festgelegt werden. Üblicherweise gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).


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