Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

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Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
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Dieser Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (im Folgenden „Vertrag“ genannt) wird zwischen [Auftragnehmer] (im Folgenden „der Auftragnehmer“ genannt) und [Auftraggeber] (im Folgenden „der Auftraggeber“ genannt) abgeschlossen.

1. Gegenstand des Vertrags

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers zu verarbeiten.
  2. Die Art und der Umfang der Verarbeitung sowie die Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten werden in Anlage 1 festgelegt.

2. Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten nur gemäß den schriftlichen Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten, es sei denn, er ist aufgrund rechtlicher Verpflichtungen zur Verarbeitung verpflichtet.
  2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet sind.
  3. Der Auftragnehmer ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten und die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten zu schützen.

3. Übermittlung der Daten an Dritte

  1. Der Auftragnehmer darf die personenbezogenen Daten nur an Dritte übermitteln, sofern der Auftraggeber dies schriftlich autorisiert oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
  2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Dritten angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um die personenbezogenen Daten zu schützen.

4. Rechte des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags und der geltenden Datenschutzbestimmungen durch den Auftragnehmer zu überprüfen.
  2. Der Auftraggeber hat das Recht, Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu erhalten und das Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.
  3. Der Auftraggeber hat das Recht, eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

5. Haftung und Vertragsstrafe

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch eine Verletzung der Verpflichtungen dieses Vertrags entstehen.
  2. Im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen dieses Vertrags ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.

6. Laufzeit und Kündigung

  1. Dieser Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und hat eine Laufzeit von [Laufzeit].
  2. Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

7. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.



Wie Schreibt man einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

1. Einleitung

Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter.

2. Parteien

  • Verantwortlicher: Name und Adresse des Unternehmens, das personenbezogene Daten kontrolliert und bestimmt, wie die Daten verarbeitet werden.
  • Auftragsverarbeiter: Name und Adresse des Unternehmens, das personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

3. Zweck

Der Zweck des Auftragsdatenverarbeitungsvertrags besteht darin, die Rechte und Pflichten beider Parteien in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu klären. Der Vertrag stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter die Daten in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Verantwortlichen und den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

4. Rechte und Pflichten des Auftragsverarbeiters

  • Datenschutzmaßnahmen: Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  • Vertraulichkeit: Der Auftragsverarbeiter ist dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu wahren und sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Daten haben.
  • Mitarbeiter: Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben, vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  • Meldung von Datenschutzverletzungen: Der Auftragsverarbeiter muss den Verantwortlichen unverzüglich über Datenschutzverletzungen informieren.
  • Unterauftragsverarbeiter: Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragsverarbeiter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen einsetzen.
  • Kooperation: Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten und stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung.

5. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

  • Verarbeitungsanweisungen: Der Verantwortliche gibt dem Auftragsverarbeiter schriftliche Anweisungen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten.
  • Datenübermittlung: Der Verantwortliche stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten nur an Länder oder Organisationen übermittelt werden, die ein angemessenes Datenschutzniveau bieten.
  • Kooperation: Der Verantwortliche unterstützt den Auftragsverarbeiter bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen und stellt dem Auftragsverarbeiter die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
  • Vertragliche Regelung: Der Verantwortliche stellt sicher, dass alle erforderlichen Datenschutzbestimmungen in den Verträgen mit dritten Parteien enthalten sind, die Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben.

6. Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet, wenn der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter schriftlich darüber informiert. In diesem Fall muss der Auftragsverarbeiter alle personenbezogenen Daten löschen oder an den Verantwortlichen übergeben.

7. Musterklauseln

Hier sind einige Beispielklauseln, die in den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag aufgenommen werden können:

  • Haftung: Der Auftragsverarbeiter haftet für Schäden, die dem Verantwortlichen durch eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen entstehen.
  • Datenschutzvereinbarungen: Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, alle erforderlichen Datenschutzvereinbarungen mit seinen Unterauftragsverarbeitern abzuschließen.
  • Datenübermittlung: Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur an Länder außerhalb der Europäischen Union übermitteln, wenn diese ein angemessenes Datenschutzniveau bieten.
  • Audit: Der Verantwortliche hat das Recht, den Auftragsverarbeiter regelmäßig zu auditierten, um sicherzustellen, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.
  • Datenlöschung: Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten spätestens nach Beendigung des Vertrags zu löschen, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

Mithilfe dieser Leitfaden können Sie einen professionellen und detaillierten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag erstellen, der die spezifischen Aspekte und Klauseln des Vertragsmusters abdeckt.


Frage 1: Was ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag?

Ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ist ein rechtliches Dokument, das die Beziehung und Verantwortlichkeiten zwischen dem Auftraggeber (Verantwortlicher) und dem Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.

Frage 2: Welche spezifischen Klauseln sind im Auftragsdatenverarbeitungsvertrag enthalten?

Im Auftragsdatenverarbeitungsvertrag sind Klauseln enthalten, die sich mit Themen wie Zweck und Art der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten, Rechte und Pflichten der Parteien, Vertraulichkeit, Sicherheitsvorkehrungen, Unterauftragsverarbeitung, Datenübermittlung in Drittländer und Rückgabe bzw. Löschung der Daten beschäftigen.

Frage 3: Welche Rechtlichen Bestimmungen regeln den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag?

Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag unterliegt den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Zusätzliche nationale Datenschutzgesetze können ebenfalls gelten.

Frage 4: Welche Verantwortlichkeiten hat der Auftragsverarbeiter im Rahmen des Vertrags?

Der Auftragsverarbeiter hat die Verantwortung, die personenbezogenen Daten im Auftrag des Auftraggebers zu verarbeiten und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.

Frage 5: Welche Rechte hat der Auftraggeber bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten?

Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen, etwa durch Durchführung von Audits oder Inspektionen.

Frage 6: Wie werden Vertraulichkeit und Geheimhaltung in einem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag behandelt?

Der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag enthält Klauseln, die den Auftragsverarbeiter zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung der personenbezogenen Daten verpflichten.

Frage 7: Wie wird die Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet?

Der Auftragsverarbeiter muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, wie beispielsweise Zugangskontrollen, Verschlüsselung oder regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen.

Frage 8: Darf der Auftragsverarbeiter Unterauftragsverarbeiter einsetzen?

Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen, um bestimmte Verarbeitungstätigkeiten durchzuführen. Er muss jedoch sicherstellen, dass diese Unterauftragsverarbeiter ebenfalls angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementieren.

Frage 9: Unter welchen Bedingungen dürfen die personenbezogenen Daten in Drittländer übermittelt werden?

Die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer darf nur erfolgen, wenn das jeweilige Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet oder geeignete Sicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise verbindliche interne Datenschutzvorschriften (Binding Corporate Rules) oder Standardvertragsklauseln, vorhanden sind.

Frage 10: Was passiert mit den personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertrags?

Nach Beendigung des Vertrags ist der Auftragsverarbeiter verpflichtet, die personenbezogenen Daten entweder zurückzugeben oder zu löschen, es sei denn, es bestehen gesetzliche Verpflichtungen zur Aufbewahrung der Daten.


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