Öffnen – Erbauseinandersetzungsvertrag

Muster und Vorlage für Erbauseinandersetzungsvertrag – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD und PDF Datei und Online


Präambel

Dieser Erbauseinandersetzungsvertrag wird zwischen den Unterzeichnern [Namen der Parteien] (nachfolgend als „Parteien“ bezeichnet) abgeschlossen, um die Aufteilung des Nachlasses des Verstorbenen [Name des Verstorbenen] (nachfolgend als „Erblasser“ bezeichnet) zu regeln.

1. Vertragsgegenstand

Die Parteien vereinbaren, den Nachlass des Erblassers gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags aufzuteilen. Der Nachlass umfasst alle Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten, die der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes besaß.

2. Inventar des Nachlasses

2.1 Die Parteien sind sich einig, dass zur ordnungsgemäßen Aufteilung des Nachlasses ein Inventar erstellt werden muss. Dieses Inventar soll sämtliche Bestandteile des Nachlasses detailliert auflisten.

2.2 Die Parteien werden gemeinsam beauftragt, das Inventar zu erstellen. Sie sind verpflichtet, alle Informationen und Dokumente bereitzustellen, die für die Erstellung des Inventars erforderlich sind.

2.3 Das Inventar muss folgende Angaben enthalten:

  • a) Immobilien: Beschreibung, Standort und Wert;
  • b) Bewegliche Vermögensgegenstände: Beschreibung und Wert;
  • c) Bankkonten, Wertpapiere und Forderungen: Kontoinformationen, Stände und Wert;
  • d) Verbindlichkeiten: Art und Höhe der Verbindlichkeiten;
  • e) Sonstiges: Alle weiteren relevanten Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten.

3. Aufteilung des Nachlasses

3.1 Die Parteien vereinbaren, den Nachlass gemäß den gesetzlichen Erbquoten aufzuteilen, es sei denn, es wurde bereits eine anderweitige Vereinbarung getroffen.

3.2 Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt wie folgt:

  • a) Immobilien: Die Parteien vereinbaren, die Immobilien des Nachlasses zu verkaufen und den Erlös gemäß den Erbquoten aufzuteilen. Sollte eine Partei Interesse an einem bestimmten Objekt haben, kann sie dieses zum Marktwert erwerben.
  • b) Bewegliche Vermögensgegenstände: Die Parteien einigen sich darauf, die beweglichen Vermögensgegenstände des Nachlasses zu inventarisieren und zu versteigern. Der erzielte Versteigerungserlös wird gemäß den Erbquoten aufgeteilt.
  • c) Bankkonten, Wertpapiere und Forderungen: Die Parteien sind verpflichtet, alle Bankkonten, Wertpapiere und Forderungen des Nachlasses zu identifizieren und aufzuteilen. Hierbei ist die Echtheit und Rechtmäßigkeit aller Dokumente sicherzustellen.
  • d) Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten des Nachlasses sind vor der Aufteilung zu begleichen. Die Kosten hierfür werden gemäß den Erbquoten geteilt.
  • e) Sonstiges: Alle weiteren Vermögenswerte, Rechte und Verbindlichkeiten des Nachlasses werden gemäß den Erbquoten aufgeteilt und dokumentiert.

4. Verfahren zur Durchführung

4.1 Die Parteien bestimmen [Name einer neutralen Person, wie z. B. eines Notars oder Anwalts], um den Erbauseinandersetzungsvertrag zu überwachen und Streitigkeiten beizulegen.

4.2 Alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Aufteilung des Nachlasses sollen einvernehmlich getroffen werden. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, ist die [neutrale Person] befugt, eine endgültige Entscheidung zu treffen.

4.3 Die Kosten für die Durchführung dieses Vertrags, einschließlich der Gebühren der [neutralen Person], werden gemeinschaftlich von den Parteien getragen.

5. Haftungsausschluss

5.1 Jede Partei erklärt, dass sie alle Informationen und Dokumente, die sie im Zusammenhang mit dem Nachlass bereitstellt, auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft hat. Sie übernimmt keine Haftung für Fehler oder Unvollständigkeiten.

5.2 Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Aufteilung des Nachlasses resultieren könnten.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

7.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

7.3 Dieser Vertrag ist in [Anzahl der Exemplare] Ausfertigungen zu erstellen, von denen jede Partei eine erhält.

Unterschrift [Name der Partei 1]:


Unterschrift [Name der Partei 2]:


Ort und Datum:

 

Vorlage und Muster für Erbauseinandersetzungsvertrag zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format


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Erbauseinandersetzungsvertrag
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1. Was ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag?

Ein Erbauseinandersetzungsvertrag ist ein Vertrag, der von den Miterben einer Erbengemeinschaft abgeschlossen wird, um die Aufteilung des Erbes und die Verteilung der Vermögenswerte zu regeln.

2. Welche Klauseln sollte ein Erbauseinandersetzungsvertrag enthalten?

Ein Erbauseinandersetzungsvertrag sollte unter anderem Regelungen zur Aufteilung des Nachlasses, zur Verteilung von Immobilien und anderen Vermögenswerten, zur Behandlung von Schulden und Verbindlichkeiten, zur Auszahlung von Erbteilen und gegebenenfalls zur Übernahme eines Unternehmens oder betrieblicher Vermögenswerte enthalten.

3. Wer kann einen Erbauseinandersetzungsvertrag unterzeichnen?

Alle Miterben, die Teil der Erbengemeinschaft sind, können einen Erbauseinandersetzungsvertrag unterzeichnen.

4. Ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag rechtlich bindend?

Ja, ein Erbauseinandersetzungsvertrag ist rechtlich bindend, sobald alle Miterben ihn unterzeichnet haben.

5. Können im Erbauseinandersetzungsvertrag bestimmte Vermögenswerte ausgenommen werden?

Ja, im Erbauseinandersetzungsvertrag können bestimmte Vermögenswerte ausgenommen werden, sofern alle Miterben dem zustimmen. Beispielsweise können bestimmte Wertgegenstände wie Erbstücke oder persönliche Gegenstände einer Person zugesprochen werden.

6. Was passiert, wenn ein Miterbe den Erbauseinandersetzungsvertrag nicht einhält?

Wenn ein Miterbe den Erbauseinandersetzungsvertrag nicht einhält, kann eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich werden. In diesem Fall kann das Gericht die Durchsetzung des Vertrags und gegebenenfalls Schadensersatz anordnen.

7. Kann ein Erbauseinandersetzungsvertrag nachträglich geändert werden?

Ja, ein Erbauseinandersetzungsvertrag kann nachträglich geändert werden, sofern alle Miterben dem zustimmen. Es ist ratsam, Änderungen schriftlich festzuhalten und von allen Parteien erneut zu unterzeichnen.

8. Wie wird ein Erbauseinandersetzungsvertrag beendet?

Ein Erbauseinandersetzungsvertrag endet, wenn alle im Vertrag festgelegten Aufgaben und Verpflichtungen erfüllt sind und die Vermögensaufteilung abgeschlossen ist. Die Beendigung sollte schriftlich dokumentiert und von allen Miterben unterzeichnet werden.

9. Gibt es steuerliche Auswirkungen bei einem Erbauseinandersetzungsvertrag?

Ja, ein Erbauseinandersetzungsvertrag kann steuerliche Auswirkungen haben. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu verstehen und zu minimieren.

10. Welche rechtlichen Konsequenzen können sich aus einem Erbauseinandersetzungsvertrag ergeben?

Ein nicht ordnungsgemäß durchgeführter Erbauseinandersetzungsvertrag kann zu rechtlichen Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Es ist daher wichtig, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und ggf. rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.