Pflichtteilsverzichtsvertrag

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Pflichtteilsverzichtsvertrag
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1. Parteien

Zwischen [Vor- und Nachname des Verzichtenden], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse des Verzichtenden], nachfolgend als „Verzichtender“ bezeichnet, und [Vor- und Nachname des Erblassers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse des Erblassers], nachfolgend als „Erblasser“ bezeichnet, wird folgender Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen:

2. Hintergrund

Der Verzichtende ist ein gesetzlicher Erbe des Erblassers und hat entsprechend das Recht auf einen Pflichtteil am Nachlass des Erblassers. Die Parteien möchten durch diesen Vertrag den Pflichtteilsanspruch des Verzichtenden ausschließen.

3. Gegenstand des Vertrags

Der Verzichtende erklärt hiermit den vollständigen und endgültigen Verzicht auf seinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch am Nachlass des Erblassers.

4. Verzichtserklärung

Der Verzichtende erklärt, dass er sich der Tragweite des Verzichts bewusst ist und diesen freiwillig und ohne Zwang oder Einflussnahme Dritter vornimmt. Der Verzichtende bestätigt, dass er alle relevanten Informationen zum Nachlass des Erblassers erhalten hat und vollständig über seine Rechte und Ansprüche informiert ist.

5. Rechtsverbindlichkeit

Dieser Pflichtteilsverzichtsvertrag ist bindend für den Verzichtenden und seine Rechtsnachfolger. Die Parteien bestätigen, dass dieser Vertrag von allen erforderlichen Parteien unterzeichnet wurde.

6. Vertragslaufzeit

Dieser Pflichtteilsverzichtsvertrag tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und bleibt bis zum Tod des Verzichtenden oder des Erblassers gültig.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht [Ort/ Land]. Für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das zuständige Gericht [Ort/ Land] zuständig.

9. Schlussbestimmungen

Dieser Pflichtteilsverzichtsvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und tritt an die Stelle aller vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Absprachen oder Verhandlungen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

10. Unterzeichnung

Dieser Pflichtteilsverzichtsvertrag wurde in [Ort/ Land] am [Datum] in zwei Ausfertigungen erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet.

Erblasser: [Vor- und Nachname des Erblassers]

Verzichtender: [Vor- und Nachname des Verzichtenden]



Wie Schreibt man einen Pflichtteilsverzichtsvertrag

Schritt 1: Einleitung und Hintergrund

Der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, durch den eine Person auf ihren gesetzlichen Pflichtteil im Erbfall verzichtet. Dies ist der Teil des Vermögens, auf den ein gesetzlicher Erbe ohne Testament oder Erbvertrag Anspruch hat.

Schritt 2: Parteien

Der Vertrag sollte alle beteiligten Parteien klar benennen. Dies sind in der Regel der Erblasser (die Person, von der auf den Pflichtteil verzichtet wird) und der Pflichtteilsberechtigte (die Person, die auf den Pflichtteil verzichtet).

Schritt 3: Verzichtserklärung

  • Die Verzichtserklärung sollte klar und eindeutig formuliert sein.
  • Es sollte angegeben werden, dass der Pflichtteilsberechtigte auf seinen gesetzlichen Pflichtteil im Erbfall verzichtet.
  • Es sollte auch festgehalten werden, dass der Verzicht endgültig und unwiderruflich ist.
  • Es sollten keine Bedingungen oder Ausnahmen im Verzicht enthalten sein.

Schritt 4: Rechtsfolgen

  • Es sollte festgehalten werden, dass der Verzichtende keinerlei Ansprüche auf den Pflichtteil oder sonstige erbrechtliche Ansprüche hat.
  • Es ist wichtig zu beachten, dass der Verzichtende dadurch nicht von der Möglichkeit ausgeschlossen wird, andere erbrechtliche Ansprüche geltend zu machen, die nicht den Pflichtteil betreffen.

Schritt 5: Zustimmung Dritter

Sofern der Verzichtende Ehepartner oder minderjährige Kinder hat, sollten in den Vertrag Klauseln aufgenommen werden, die festhalten, dass diese Dritten ihre Zustimmung zum Verzicht gegeben haben.

Schritt 6: Beurkundung

Der Vertrag sollte von einem Notar oder Rechtsanwalt beurkundet werden, um seine Gültigkeit sicherzustellen.

Beispielklauseln:

  • „Der Pflichtteilsberechtigte erklärt hiermit unwiderruflich und endgültig seinen Verzicht auf jeglichen Anspruch auf seinen gesetzlichen Pflichtteil im Zusammenhang mit dem Nachlass des Erblassers.“
  • „Die Parteien stimmen zu, dass dieser Verzicht keinerlei Auswirkungen auf andere erbrechtliche Ansprüche des Verzichtenden hat, die nicht den Pflichtteil betreffen.“
  • „Der Ehepartner und minderjährige Kinder des Verzichtenden haben ihre Zustimmung zu diesem Verzicht schriftlich erklärt.“

Fragen und Antworten zum Pflichtteilsverzichtsvertrag

1. Was ist ein Pflichtteilsverzichtsvertrag?

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag ist ein Vertrag, durch den eine Person auf ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch im Erbfall verzichtet.

2. Welche rechtlichen Bestimmungen sind im Pflichtteilsverzichtsvertrag enthalten?

Im Pflichtteilsverzichtsvertrag werden die genauen Bedingungen und Modalitäten des Verzichts festgelegt, einschließlich des Verzichts auf den gesetzlichen Pflichtteil gemäß den entsprechenden erbrechtlichen Vorschriften.

3. Welche Vorteile kann ein Pflichtteilsverzichtsvertrag bieten?

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dazu beitragen, erbrechtliche Auseinandersetzungen und Streitigkeiten zu vermeiden. Die Vertragsparteien können die Verteilung des Nachlasses frei gestalten und ihre Vermögensnachfolge klar regeln.

4. Wer kann einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abschließen?

Jeder Erbe oder gesetzliche Pflichtteilsberechtigte kann einen Pflichtteilsverzichtsvertrag abschließen, sofern er volljährig und voll geschäftsfähig ist.

5. Welche Formvorschriften gelten für einen Pflichtteilsverzichtsvertrag?

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Eine rein mündliche oder schriftliche Abmachung genügt nicht.

6. Kann ein Pflichtteilsverzichtsvertrag rückgängig gemacht werden?

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag ist grundsätzlich bindend. Es ist jedoch möglich, dass ein Vertrag unter bestimmten Umständen angefochten oder aus sonstigen rechtlichen Gründen für ungültig erklärt wird.

7. Welche Folgen hat ein Pflichtteilsverzichtsvertrag für den Verzichtenden?

Der Verzichtende verzichtet auf seinen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil und hat dementsprechend kein Recht mehr, diesen im Erbfall einzufordern.

8. Was ist der Unterschied zwischen einem Erb- und einem Pflichtteilsverzicht?

Ein Erbverzicht betrifft die gesamte Erbfolge und den gesetzlichen Erbanteil, während ein Pflichtteilsverzicht nur den Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil ausschließt, aber andere etwaige Erbschaften nicht berührt.

9. Welche Konsequenzen hat ein Pflichtteilsverzicht für andere Erben?

Durch einen Pflichtteilsverzicht erhöht sich der Pflichtteil der anderen Erben entsprechend, da der Verzichtende seinen Anspruch auf den Pflichtteil abgibt und dieser unter den anderen gesetzlichen Erben aufgeteilt wird.

10. Kann ein Pflichtteilsverzichtsvertrag auch nach dem Erbfall abgeschlossen werden?

Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag kann grundsätzlich nur vor dem Erbfall geschlossen werden. Eine nachträgliche Vereinbarung ist in der Regel nicht möglich oder bedarf spezieller rechtlicher Voraussetzungen.


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