Muster und Vorlage für Stromliefervertrag Pv – Ausfüllen und Erstellung – Öffnen im WORD PDF Datei und Online
1. Parteien
Dieser Stromliefervertrag („Vertrag“) wird geschlossen zwischen:
- [Name des Lieferanten]
- [Adresse des Lieferanten]
- [Stadt, Land, Postleitzahl des Lieferanten]
- [Steuernummer des Lieferanten]
- [Name des Kunden]
- [Adresse des Kunden]
- [Stadt, Land, Postleitzahl des Kunden]
- [Steuernummer des Kunden]
2. Gegenstand des Vertrags
Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden elektrische Energie in der vom Kunden angegebenen PV-Anlage zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, den Strom ausschließlich von dem Lieferanten zu beziehen.
3. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag tritt am [Startdatum] in Kraft und hat eine Laufzeit von [Laufzeit in Jahren]. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um [Verlängerungszeitraum] Jahre, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von [Kündigungsfrist] Jahren schriftlich gekündigt wird.
4. Lieferbedingungen
Der Lieferant liefert den Strom zu den vereinbarten Konditionen gemäß dem aktuellen Tarif des Lieferanten. Die genauen Lieferbedingungen, einschließlich der Lieferzeiten, werden in einem separaten Anhang in diesem Vertrag festgelegt.
5. Preise
Die Preise für die Stromlieferung werden gemäß dem aktuellen Tarif des Lieferanten vereinbart. Der Tarif kann vom Lieferanten jederzeit angepasst werden, jedoch mindestens [Anzahl der Tage] Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt werden.
6. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Stromlieferungen in regelmäßigen Abständen gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu bezahlen. Die genauen Zahlungsbedingungen werden in einem separaten Anhang in diesem Vertrag festgelegt.
7. Haftung
Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch Unterbrechungen oder Störungen der Stromlieferungen entstehen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Lieferanten zurückzuführen. Der Lieferant haftet nicht für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.
8. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von [Land]. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das zuständige Gericht in [Stadt] als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
11. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden, um gültig zu sein.
12. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags.
Unterschriften:
Für den Lieferanten: | |
Datum: | |
Für den Kunden: | |
Datum: |
Vorlage und Muster für Stromliefervertrag Pv zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format
(PDF)
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Stromliefervertrag Pv |
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1. Was ist ein Stromliefervertrag Pv?
Ein Stromliefervertrag Pv bezieht sich auf einen Vertrag zwischen einem privaten Stromerzeuger, der Solarenergie erzeugt, und einem Stromversorgungsunternehmen, das den Strom in das öffentliche Netz einspeist.
2. Welche Vertragsparteien sind in einem Stromliefervertrag Pv enthalten?
Die Vertragsparteien in einem Stromliefervertrag Pv sind der private Stromerzeuger (der Photovoltaikanlagen betreibt) und das Stromversorgungsunternehmen.
3. Welche Klauseln sind üblicherweise in einem Stromliefervertrag Pv enthalten?
- Leistungsbeschreibung der Photovoltaikanlagen
- Vereinbarung über die Lieferung des erzeugten Stroms
- Preisvereinbarungen und Abrechnung
- Übertragung von Eigentumsrechten an den erzeugten Strom
- Dauer und Kündigung des Vertrags
- Haftung und Versicherung
- Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
- Vertragsstrafen
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
4. Wie wird der Strompreis im Stromliefervertrag Pv bestimmt?
Der Strompreis im Stromliefervertrag Pv wird normalerweise zwischen dem privaten Stromerzeuger und dem Stromversorgungsunternehmen verhandelt. Er kann sich auf Basis von Marktpreisen, der Einspeisevergütung oder anderen vereinbarten Kriterien berechnen.
5. Kann ein Stromliefervertrag Pv vorzeitig gekündigt werden?
Ja, ein Stromliefervertrag Pv kann vorzeitig gekündigt werden. Die Bedingungen und Kündigungsfristen sollten jedoch im Vertrag festgelegt sein.
6. Wer ist für den Netzanschluss und die Netzvergütung verantwortlich?
Der private Stromerzeuger ist normalerweise für den Netzanschluss verantwortlich. Die Netzvergütung wird vom Stromversorgungsunternehmen bezahlt.
7. Welche Haftungsbegrenzungen sind im Stromliefervertrag Pv enthalten?
Die Haftungsbegrenzungen im Stromliefervertrag Pv können je nach Vertrag unterschiedlich sein. Es ist üblich, dass die Vertragsparteien ihre Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränken.
8. Können Änderungen an den Photovoltaikanlagen vorgenommen werden?
Änderungen an den Photovoltaikanlagen können im Stromliefervertrag Pv gestattet sein, sofern sie den Anforderungen des Stromversorgungsunternehmens entsprechen und keine Auswirkungen auf die Stromlieferung haben.
9. Wie erfolgt die Abrechnung des gelieferten Stroms?
Die Abrechnung des gelieferten Stroms erfolgt gemäß den Vereinbarungen im Stromliefervertrag Pv. Dies kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen und basiert auf den vertraglich vereinbarten Preisen.
10. Gibt es eine Möglichkeit der Streitbeilegung bei Unstimmigkeiten?
Ja, im Stromliefervertrag Pv kann eine Streitbeilegungsklausel enthalten sein, die vorsieht, dass bei Unstimmigkeiten zuerst eine Mediation oder Schlichtung stattfindet, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird.