Vermittlungsvertrag

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Vermittlungsvertrag
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1. Vertragsgegenstand

Dieser Vermittlungsvertrag (im Folgenden „Vertrag“ genannt) regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Vermittler (im Folgenden „Vermittler“ genannt) und dem Auftraggeber (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) bei der Vermittlung von bestimmten Produkten/Dienstleistungen.

2. Beauftragung des Vermittlers

Der Auftraggeber beauftragt den Vermittler mit der Vermittlung der folgenden Produkte/Dienstleistungen:

  • Produkt/Dienstleistung A
  • Produkt/Dienstleistung B
  • Produkt/Dienstleistung C

3. Vergütung und Provisionszahlung

Der Vermittler erhält für seine Vermittlungsleistungen eine Provision in Höhe von X% des bei erfolgreichem Abschluss des Vermittlungsgeschäfts erzielten Umsatzes.

Die Provisionszahlung erfolgt innerhalb von X Tagen nach dem erfolgten Abschluss des Vermittlungsgeschäfts.

4. Exklusivität

Der Vermittler handelt im Rahmen dieses Vertrags exklusiv im Auftrag des Auftraggebers und stellt sicher, dass er keine Vermittlungsaktivitäten für konkurrierende Produkte/Dienstleistungen durchführt.

5. Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt ab dem Datum der Unterzeichnung in Kraft und bleibt gültig für einen Zeitraum von X Jahren. Eine Kündigung des Vertrags vor Ablauf dieser Frist ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

6. Geheimhaltung

Der Vermittler verpflichtet sich, alle Informationen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

7. Haftung und Schadensersatz

Der Vermittler haftet für Schäden, die dem Auftraggeber durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen.

Die Haftung des Vermittlers ist jedoch auf den Wert seiner Provision für das betreffende Vermittlungsgeschäft begrenzt.

8. Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.

Für Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedarf es der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Ort, Datum: _________________

Auftraggeber: _________________________________

Vermittler: _________________________________



Wie Schreibt man einen Vermittlungsvertrag

Schritt 1: Einleitung und Hintergrund

Der Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Vermittler und einer Partei, die eine Vermittlungsdienstleistung in Anspruch nimmt. Ein Vermittler dient als Mittelsmann und erleichtert den Abschluss von Verträgen zwischen verschiedenen Parteien. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung eines Vermittlungsvertrags:

Schritt 2: Definieren Sie die Parteien

In diesem Abschnitt sollten Sie die Namen und Kontaktdaten der beiden Parteien angeben, also des Vermittlers und des Auftraggebers.

Schritt 3: Beschreiben Sie die Vermittlungsdienstleistung

Hier müssen Sie die Art der Vermittlungsdienstleistung genau beschreiben. Legen Sie fest, welche Art von Geschäften vermittelt werden sollen und in welchem Zeitraum die Vermittlungsdienstleistung erbracht werden soll.

Schritt 4: Vereinbaren Sie die Vergütung

In diesem Abschnitt sollten Sie die Vergütung des Vermittlers festlegen. Legen Sie die Höhe der Vergütung, die Zahlungsfrist und die Zahlungsmethode fest.

Schritt 5: Bestätigen Sie die Vertraulichkeit

Es ist wichtig sicherzustellen, dass beide Parteien die Vertraulichkeit der in Zusammenhang mit der Vermittlungsdienstleistung erhaltenen Informationen bewahren. Vereinbaren Sie in diesem Abschnitt, dass die Parteien keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergeben.

Schritt 6: Definieren Sie die Zuständigkeiten der Parteien

Beschreiben Sie hier die spezifischen Aufgaben und Zuständigkeiten der Parteien. Legen Sie fest, welche Informationen und Unterlagen der Auftraggeber an den Vermittler bereitstellen muss und welchen Beitrag der Vermittler zur Vermittlung leisten muss.

Schritt 7: Vereinbaren Sie eine Kündigungsfrist

Es ist wichtig, eine angemessene Kündigungsfrist im Vertrag festzulegen, falls eine der Parteien den Vertrag vorzeitig beenden möchte. Legen Sie fest, wie lange im Voraus die Kündigung schriftlich mitgeteilt werden muss.

Schritt 8: Regelungen zu Haftung und Gewährleistung

In diesem Abschnitt sollten Sie festlegen, wer für eventuelle Schäden oder Mängel bei der Vermittlungsdienstleistung verantwortlich ist. Klären Sie, ob der Vermittler für Resultate haftet oder ob er nur verpflichtet ist, die Vermittlung nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

Schritt 9: Vereinbaren Sie ein anwendbares Recht und einen Gerichtsstand

Bestimmen Sie das geltende Recht, das auf den Vermittlungsvertrag anwendbar ist, und den Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten.

Schritt 10: Unterschriften und Datum

Der Vertrag sollte von beiden Parteien unterzeichnet und mit dem Datum versehen werden. Dadurch wird der Vertrag rechtsgültig.

Musterklauseln

  • Klausel zur Beschreibung der Vermittlungsdienstleistung: Der Vermittler wird als Mittelsmann agieren und ist verantwortlich für die Vermittlung von XYZ-Geschäften zwischen verschiedenen Parteien.
  • Klausel zur Vergütung: Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Vermittler eine Vergütung in Höhe von X Euro zu zahlen, zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der Vermittlungsdienstleistung.
  • Klausel zur Vertraulichkeit: Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der Vermittlung streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Klausel zur Kündigung: Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen.
  • Klausel zur Haftung und Gewährleistung: Der Vermittler haftet nicht für die Resultate der Vermittlungsdienstleistung, verpflichtet sich jedoch, die Vermittlung nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
  • Klausel zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand: Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes XY, und für etwaige Streitigkeiten ist das Gericht XY zuständig.

1. Was ist ein Vermittlungsvertrag?

Ein Vermittlungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer Vermittlungsagentur und einem Vermittler, der die Bedingungen für die Vermittlung von Dienstleistungen oder Produkten festlegt.

2. Welche Parteien sind an einem Vermittlungsvertrag beteiligt?

Die Parteien an einem Vermittlungsvertrag sind die Vermittlungsagentur, die die Vermittlungsdienste anbietet, und der Vermittler, der die Dienstleistungen oder Produkte vermittelt.

3. Welche Klauseln sind in einem Vermittlungsvertrag enthalten?

Typische Klauseln in einem Vermittlungsvertrag umfassen die Vermittlungsgebühren, die Laufzeit des Vertrags, die Exklusivitätsklausel, Vertraulichkeit, Haftungsausschlüsse und Kündigungsklauseln.

4. Wie werden die Vermittlungsgebühren festgelegt?

Die Vermittlungsgebühren können entweder in Form einer festen Gebühr, einer prozentualen Provision des Geschäftswerts oder einer Kombination aus beidem festgelegt werden.

5. Was ist eine Exklusivitätsklausel?

Eine Exklusivitätsklausel im Vermittlungsvertrag gibt vor, dass der Vermittler während der Vertragslaufzeit nur für die Vermittlungsagentur tätig sein darf und keine Konkurrenzgeschäfte annehmen darf.

6. Wie wird die Vertraulichkeit geregelt?

Die Vertraulichkeitsklausel im Vermittlungsvertrag stellt sicher, dass der Vermittler vertrauliche Informationen, die er im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhält, nicht an Dritte weitergibt.

7. Welche Haftungsausschlüsse sind üblich?

Typische Haftungsausschlüsse im Vermittlungsvertrag umfassen den Ausschluss der Haftung für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, und den Ausschluss der Haftung für indirekte Schäden.

8. Kann der Vermittlungsvertrag gekündigt werden?

Ja, der Vermittlungsvertrag kann in der Regel von beiden Parteien gekündigt werden. Die Kündigungsfristen und -modalitäten werden im Vertrag festgelegt.

9. Was passiert nach Beendigung des Vermittlungsvertrags?

Nach Beendigung des Vermittlungsvertrags können die Parteien vereinbaren, ob der Vermittler noch ausstehende Zahlungen erhält oder ob bestimmte Vertraulichkeitsverpflichtungen fortbestehen.

10. Kann der Vermittler auch für die Vertragspartner verantwortlich gemacht werden?

Normalerweise ist der Vermittler nicht für die Handlungen oder Verpflichtungen der Vertragspartner verantwortlich. Die Vertragspartner haften in der Regel nur gegenüber der Vermittlungsagentur.


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