Öffnen – Verwaltervertrag

Muster und Vorlage für Verwaltervertrag – Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD und PDF Datei und Online


1. Parteien

Dieser Verwaltervertrag („Vertrag“) wird zwischen [Name des Verwalters], im Folgenden als „Verwalter“ bezeichnet, und [Name des Eigentümers/der Eigentümergemeinschaft], im Folgenden als „Auftraggeber“ bezeichnet, abgeschlossen.

2. Gegenstand des Vertrags

Der Verwalter wird sämtliche Verwaltungsaufgaben für die Immobilie oder Eigentümergemeinschaft [Adresse der Immobilie] übernehmen. Dazu gehören insbesondere:

  • Erhaltung und Pflege des Gemeinschaftseigentums
  • Abwicklung von Finanzangelegenheiten
  • Vermittlung von Versicherungen
  • Durchführung und Organisation von Eigentümerversammlungen

3. Vergütung

Der Verwalter erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung in Höhe von [Betrag]. Die Zahlung erfolgt monatlich und beinhaltet alle entstandenen Kosten und Auslagen.

4. Vertragsdauer

Dieser Vertrag tritt am [Datum] in Kraft und gilt für die Dauer von [Anzahl der Jahre]. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere [Anzahl der Jahre], sofern er nicht von einer der Parteien gekündigt wird.

5. Pflichten des Verwalters

Der Verwalter verpflichtet sich, folgende Aufgaben gewissenhaft und professionell auszuführen:

  • Regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Verwaltung der Finanzen, einschließlich Buchhaltung und Abrechnungen
  • Einholung von Angeboten und Durchführung von Reparaturen
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten

6. Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, regelmäßig über den Zustand und die Verwaltung der Immobilie informiert zu werden. Er hat außerdem das Recht, den Verwalter zu beauftragen, bestimmte Aufgaben vorzunehmen oder zu überprüfen.

7. Haftung

Der Verwalter haftet für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für Schäden, die durch Dritte verursacht werden oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, übernimmt der Verwalter keine Haftung.

8. Kündigung

Dieser Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von [Anzahl der Tage oder Wochen] schriftlich gekündigt werden. Bei schwerwiegenden Verstößen kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

10. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für etwaige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich das zuständige Gericht am Sitz des Verwalters zuständig.

Ort, Datum: [Ort, Datum]

Verwalter: [Name des Verwalters]

Auftraggeber: [Name des Eigentümers/der Eigentümergemeinschaft]

 

Muster und Vorlage für Verwaltervertrag zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format


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Verwaltervertrag
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Frage 1: Was ist ein Verwaltervertrag?

Ein Verwaltervertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Verwalter und einem Eigentümer oder einer Eigentümergemeinschaft. Er regelt die Aufgaben, Pflichten und Rechte des Verwalters im Rahmen seiner Tätigkeit.

Frage 2: Welche Aufgaben hat ein Verwalter?

Ein Verwalter hat verschiedene Aufgaben, zu denen unter anderem die Buchführung, die Organisation von Instandhaltungsmaßnahmen, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen gehören.

Frage 3: Wie lange läuft ein Verwaltervertrag?

Die Laufzeit eines Verwaltervertrags kann individuell vereinbart werden. Üblicherweise beträgt sie jedoch ein bis drei Jahre. Eine Verlängerung ist nach Ablauf der Laufzeit möglich, sofern beide Vertragsparteien dies wünschen.

Frage 4: Was sind die Kündigungsfristen bei einem Verwaltervertrag?

Die Kündigungsfristen können je nach Vereinbarung im Vertrag unterschiedlich sein. Üblicherweise beträgt die Kündigungsfrist jedoch drei bis sechs Monate. Eine außerordentliche Kündigung ist unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel bei grober Pflichtverletzung des Verwalters.

Frage 5: Wie erfolgt die Vergütung des Verwalters?

Die Vergütung des Verwalters wird ebenfalls im Verwaltervertrag festgelegt. Sie kann auf verschiedene Weisen erfolgen, wie zum Beispiel durch eine monatliche Pauschalzahlung oder eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen. Auch eine Kombination verschiedener Vergütungsmodelle ist möglich.

Frage 6: Welche Unterlagen muss der Verwalter bereitstellen?

Der Verwalter ist verpflichtet, bestimmte Unterlagen den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem die Jahresabrechnung, der Wirtschaftsplan, Protokolle von Eigentümerversammlungen, Verträge mit Dritten sowie alle relevanten Buchungsbelege.

Frage 7: Was passiert bei einem Mangel der Verwaltung?

Bei einem Mangel der Verwaltung hat der Auftraggeber, also der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft, verschiedene Rechte. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Mängelbeseitigung, das Recht auf Schadensersatz oder gegebenenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.

Frage 8: Kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

Grundsätzlich ist eine vorzeitige Kündigung des Verwaltervertrags möglich. Allerdings sind die genauen Bedingungen und Kündigungsfristen im Vertrag festgelegt und müssen eingehalten werden. Bei einer unberechtigten vorzeitigen Kündigung kann es zu Schadensersatzforderungen kommen.

Frage 9: Was ist der Unterschied zwischen einem Einzelverwalter und einem Verwaltungsunternehmen?

Ein Einzelverwalter ist eine Einzelperson, die als Verwalter agiert. Ein Verwaltungsunternehmen hingegen ist eine Firma, die sich auf die Verwaltung von Immobilien spezialisiert hat. Der Unterschied liegt vor allem in der Größe, dem Umfang der Dienstleistungen und der Haftung.

Frage 10: Kann der Verwalter den Vertrag einseitig ändern?

Nein, der Verwalter kann den Vertrag nicht einseitig ändern. Änderungen am Vertrag müssen immer in gegenseitigem Einvernehmen zwischen dem Verwalter und dem Auftraggeber erfolgen und schriftlich festgehalten werden.